- Das Mitführen eines Ausweises ist verpflichtend; es kann danach gefragt werden.
- Sie können stichprobenartig durchsucht/abgetastet werden.
- Wenn Sie diese Durchsuchung/Abtastung verweigern, erhalten Sie keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
- Das Mitführen von Feuer sowie Schlag-, Stoß- oder Stichwaffen auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten.
- Auf dem gesamten Gelände sind Glas und Dosen nicht erlaubt; dies wird kontrolliert. Plastikflaschen sind erlaubt.
- Es werden keine alkoholischen Getränke an Personen unter 18 Jahren verkauft.
- Wenn Personen unter bzw. bis einschließlich 18 Jahre alkoholische Getränke besitzen, können sie vom Gelände verwiesen werden. Auch die Weitergabe von Alkohol an Personen unter 18 Jahren ist verboten.
- Der Besitz und Konsum von Drogen (einschließlich Lachgas) ist auf dem gesamten Gelände verboten. Bei Besitz kann Ihnen der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.
- Das Tragen von vereins-/clubbezogenen Erkennungszeichen, einschließlich OMG-Kleidung, ist verboten.
- Die Laufwege vor der Tribüne sind freizuhalten. Klappstühle sind nicht erlaubt.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verlust jeglicher Art.
- Bei Fehlverhalten kann Ihnen der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.
- Den Anweisungen des Veranstalters und/oder des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Übernachten auf dem Parkplatz ist verboten.
- Bei Absage der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
- Während der Veranstaltung kann aus Sicherheitsgründen Videoüberwachung eingesetzt werden. Falls erforderlich (bei Notfällen oder Störungen) werden die Aufnahmen der Polizei und den Justizbehörden zur Verfügung gestellt.
- Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter und Partner Bilder/Aufnahmen gemacht werden. Mit dem Betreten des Geländes erteilen alle Anwesenden stillschweigend ihre Zustimmung, dass der Veranstalter diese Aufnahmen veröffentlicht, vervielfältigt und/oder anderweitig nutzt.
- Das Parken auf den Parkplätzen von Leisurelands erfolgt auf eigene Gefahr; der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schäden. Fahrzeuge, die anderswo geparkt werden, können abgeschleppt werden.
- Es ist verboten, ohne Zustimmung des Veranstalters Bilder/Aufnahmen mit Drohnen anzufertigen.
- Gemäß den Richtlinien der NTTO ist es nicht gestattet, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Spiels zu veröffentlichen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pressebetreuung der NTTO.